Wiederaufnahme des Schießbetriebs
Liebe Schützenschwestern und -brüder,
nach langer Schließung dürfen wir nun unter Auflagen am 28.05.2021 wieder öffnen. Seit 11.06.2021
öffnen wir ebenfalls wieder den Wirtsbetrieb. In beiden Fällen gilt, nur mit telefonischer
Voranmeldung und FFP2-Maskenpflicht.
Der Ablauf, der uns vom Landratsamt vorgeschrieben wurde, sieht folgendermaßen aus:
-
Am Schießstand dürfen sich nur zwei Haushalte aufhalten. Bis auf wenige Ausnahmen bedeutet das, ein Schütze und eine Aufsicht.
-
Schießtermine werden ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung am selben Tag vergeben. Hierzu ist das Telefon im Schützenhaus ab ca. 18:30 besetzt. Dann kann sich der Anrufer einen Zeitslot von einer halben Stunde reservieren.
-
Auf dem Gelände des Schützenvereins gilt FFP2-Maskenpflicht. Die Masken dürfen nur zum Schießen selbst oder bei Bewirtung am Tisch abgenommen werden.
-
Seit 11.06.2021 ist kein negativer Coronatest mehr nötig.
-
Schützen mit Symptomen dürfen das Gelände des SVs nicht betreten. Zusätzlich ist momentan nur Mitgliedern des SV Burgthann und Anwärtern das Betreten des Geländes des SV Burgthanns erlaubt.