Wiederaufnahme des Schießbetriebs

Liebe Schützenschwestern und -brüder,
nach langer Schließung dürfen wir nun unter Auflagen am 28.05.2021 wieder öffnen. Seit 11.06.2021 öffnen wir ebenfalls wieder den Wirtsbetrieb. In beiden Fällen gilt, nur mit telefonischer Voranmeldung und FFP2-Maskenpflicht.

Der Ablauf, der uns vom Landratsamt vorgeschrieben wurde, sieht folgendermaßen aus:

  • Am Schießstand dürfen sich nur zwei Haushalte aufhalten. Bis auf wenige Ausnahmen bedeutet das, ein Schütze und eine Aufsicht.

  • Schießtermine werden ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung am selben Tag vergeben. Hierzu ist das Telefon im Schützenhaus ab ca. 18:30 besetzt. Dann kann sich der Anrufer einen Zeitslot von einer halben Stunde reservieren.

  • Auf dem Gelände des Schützenvereins gilt FFP2-Maskenpflicht. Die Masken dürfen nur zum Schießen selbst oder bei Bewirtung am Tisch abgenommen werden.

  • Seit 11.06.2021 ist kein negativer Coronatest mehr nötig.

  • Schützen mit Symptomen dürfen das Gelände des SVs nicht betreten. Zusätzlich ist momentan nur Mitgliedern des SV Burgthann und Anwärtern das Betreten des Geländes des SV Burgthanns erlaubt.